Geschwister-Scholl-Schule Liebertwolkwitz

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Hausordnung

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Stand: 2025/2026

In unserer Hausordnung werden die Rechte und Pflichten der Schülerinnen und Schüler (nachfolgend Schüler), Lehrerinnen und Lehrer (nachfolgend Lehrer) sowie der techn. Mitarbeiter und unserer Gäste für den gesamten Schulbereich spezifiziert. Zum Schulgelände gehören das Schulhaus, die Sporthalle, der Sportpark und der umzäunte Schulhof bis zur Asphaltstraße zur Grundschule.
Wir bemühen uns um gegenseitige Rücksichtnahme, Höflichkeit, Freundlichkeit und Toleranz. Wir respektieren die Würde und die Arbeit anderer Menschen. Wir tragen alle Verantwortung für die Gestaltung und Entwicklung unserer Schule, für Ordnung, Sauberkeit und Sicherheit.
In Bezug auf die Hausordnung sind neben Lehrern auch alle Mitarbeiter weisungsberechtigt.
Alle an der Oberschule tätigen Personen haben sich selbstständig über den Inhalt der Hausordnung zu informieren.
Belehrungen zum Schulbesuch präzisieren diese Hausordnung in Krisensituationen befristet.

1.
Für Schüler wird das Schulhaus montags bis freitags um 7.25 Uhr geöffnet. Schüler, die keinen Unterricht haben, können sich insbesondere bei schlechtem Wetter in der Bibliothek aufhalten. Um 16.00 Uhr wird das Schulhaus verschlossen. Für Veranstaltungen, die außerhalb dieser Zeit liegen, empfängt der Verantwortliche die Schlüssel vom Hausmeister und informiert zuvor das Sekretariat.
Schulfremde Personen melden sich grundsätzlich im Sekretariat an.

2.

Die Unterrichtszeiten sind hier zu finden.

Vor Beginn und nach dem Ende des Schultages dürfen Schüler das Schulgelände nicht betreten.

3.
Unfälle, Beschädigungen und Verlust von persönlichem wie schulischem Eigentum sind sofort (dem nächsten Lehrer oder Mitarbeiter) anzuzeigen. Die technischen Einrichtungen einschließlich Verdunklung werden vom Lehrer oder von beauftragten Schülern bedient.
Das Mitführen und Anbringen von Aufklebern, sowie das Bemalen von Gebäudeteilen oder Ausstattung sind nicht gestattet. Permanentmarker sind in unserer Schule nicht erlaubt. Bei vorsätzlicher Sachbeschädigung ist der Verursacher zur Begleichung des Schadens verpflichtet

4.
Geld, Wertsachen, Handys und andere für den Schulalltag nicht notwendige persönliche Dinge der Schüler
sind nicht versichert. Schäden sind aber grundsätzlich sofort anzuzeigen.

5.
Im Schulgelände und bei allen Schulveranstaltungen besteht Rauchverbot. Rauchen und entsprechende Ersatzhandlungen sind nicht erlaubt. Die entsprechenden Hilfsmittel sind in der Schule nicht erlaubt. Sie werden eingezogen, die Erziehungsberechtigten werden informiert und regeln die Abholung.
Foto-, Film und Tonaufzeichnungen vom Schulbetrieb sind nicht erlaubt. Ausnahmen bedürfen der Genehmigung des Schulleiters.
Der Verzehr von Energydrinks, Kaffee und Cola sowie das Mitbringen von nicht wiederverschließbaren Getränken (z. B. Dosen) ist Schülern auf dem gesamten Schulgelände untersagt.

6.
Die Pausen dienen der Erholung, der Schaffung von Ordnung und Sauberkeit im Raum, dem eventuellen Raumwechsel und der Vorbereitung auf die folgende Unterrichtsstunde.
Zum Vorklingeln begibt sich jeder Schüler zu seinem Platz.
Zu Beginn der Hofpause begeben sich alle Schüler auf den Pausenhof. Ein Zimmerwechsel erfolgt hierbei nur von oben nach unten. Die Schultaschen werden im neuen Unterrichtsraum abgestellt. Klassen, die von unten nach oben wechseln, stellen ihre Taschen geordnet im Unterrichtsraum ab und wechseln nach der Hofpause. Schüler, die von außerhalb kommen (z.B. TC oder Sport), behalten ihre Taschen auf dem Hof bei sich.
Ein Verlassen des Schulgeländes während des Unterrichtstages ist nicht gestattet.
Ausnahmen regelt die Schulkonferenz.

7.
Die Mensa wird von der Grundschule verwaltet und zu den festgelegten Zeiten vom Küchenpersonal geöffnet. Jeder beräumt seinen Platz und ist bereit, den Tisch abzuwischen.
Regeln für die Schulspeisung legt die Schulkonferenz fest (→ Speiseraumregeln).
Für die Mensa wurde ein Handyverbot erlassen.

8.
Jede Unterrichtsstunde beginnt mit der Begrüßung. Dabei stehen die Schüler am Platz. Die benötigten Arbeitsmaterialien liegen auf dem Tisch. Behälter für Speisen und Getränke sind zu verstauen. Während des Unterrichts sind Essen, Trinken und Kaugummi kauen untersagt. Die Sitzordnung regelt der Sitzplan im Klassenbuch. Der Fachlehrer kann Abweichungen festlegen. Straßenbekleidung ist an den Garderobenhaken anzuhängen. Der Lehrer sorgt für ausreichendes Lüften des Raumes.
Schriftliche Arbeiten werden selbstständig den Erziehungsberechtigten zur Unterschrift vorgelegt und im Fachhefter abgeheftet.

In der Schule gilt für Schüler ein Handyverbot. Sie müssen ihre Mobiltelefone und vergleichbare elektronische Geräte mit Betreten des Schulgeländes ausgeschaltet in den Schultaschen ablegen. Lehrkräfte können eine Nutzung der Smartphones während des Unterrichts erlauben. Der Datenschutz und die Rechte am eigenen Bild müssen dabei weiterhin eingehalten werden. Bei Nichtbefolgung entsprechender Anweisungen kann der Lehrer das Gerät einziehen. Es wird dann im Sekretariat zur Abholung bereitgelegt. Insbesondere bei Prüfungen ist das Nutzen von Handys und nicht zugelassener Hilfsmittel untersagt. Näheres regelt die aktuelle Prüfungskonzeption

Der Ordnungsdienst der Klasse wird vom Klassenleiter benannt und erfüllt selbständig folgende Aufgaben: vollständige Säuberung der Tafel durch feuchtes Abwischen und Herstellung der Grundordnung im Zimmer.
Die Mitteilung an die Schulleitung über Nichterscheinen eines Lehrers erfolgt durch den Klassensprecher. Beim Verlassen der Unterrichtsräume kontrolliert der Fachlehrer die Aufgabenerfüllung des Ordnungsdienstes, das Verschließen der Fenster und den allgemeinen Zustand des Zimmers.
Nach der letzten Unterrichtsstunde in einem Zimmer sind alle Stühle hochzustellen.

9.
Die Fahrräder dürfen nur an den vorgesehenen Plätzen abgestellt werden und sind ausreichend zu sichern.
Für die Nutzung der Schließfächer schließen die Erziehungsberechtigten einen Vertrag ab.

10.
Verhalten bei Alarm
Alarm wird durch unterbrochenes Klingelzeichen (lang mit kurzen Unterbrechungen oder kurze Signale), Sondersignal (Pfeifton) oder Handglocke signalisiert. Die Schüler handeln auf Anweisung des Fachlehrers (oder Klassensprechers) und verlassen geschlossen (mit dem Klassenbuch) das Schulhaus auf den ausgewiesenen Fluchtwegen.
Am Hoftor (Ostseite) meldet der Leiter der Gruppe dem Vertreter der Schulleitung nur:
a) Name der Gruppe/ Klasse
b) Wer wird vermisst?
c) Wo könnte er gesucht werden?

Der Sammelplatz auf der gegenüberliegenden Teichseite ist über den nach Osten verlaufenden Teil der Straße „Am Angerteich“ aufzusuchen. Die Klassen / Gruppen bleiben mit ihren Lehrern zusammen und warten auf Anweisungen.
Ist das Verlassen über die Fluchtwege nicht mehr möglich, bleiben die Schüler im Unterrichtsraum. Die Tür ist zu schließen. Die Feuerwehr rettet dann jeweils durch das Fenster am Lehrertisch.
Über das Verhalten bei Bedrohungssituationen belehrt der Klassenleiter gemäß Dienstberatung vom 28.09.2009.

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Oberschule der Stadt Leipzig
Am Angerteich 2
04288 Leipzig

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