Geschwister-Scholl-Schule Liebertwolkwitz

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Der Schülerrat – Die Lernendenvertretung (LV)

Jede Klasse an unserer Geschwister-Scholl-Oberschule wählt eine Klassensprecherin oder einen
Klassensprecher und eine Stellvertretung.

Einmal im Monat treffen sich die Vertreterinnen und Vertreter der Lernenden und sprechen über aktuelle Themen und Probleme an der Schule oder planen langfristig Projekte.

So arbeiten wir

Bei unseren Entscheidungen gilt das demokratische Prinzip. Jedes Mitglied kann Vorschläge ins Gremium* einbringen, anschließend stimmen alle gleichberechtigt ab. An der Spitze der LV steht eine Vorsitzende oder ein Vorsitzender, welche/r als Sprachrohr gegenüber den anderen Gremien (Lehrerrat, Elternrat) oder Institutionen* (Schulleitung, Landesamt) auftritt. Auch in die Schulkonferenz* entsenden wir Vertreterinnen und Vertreter, die dort natürlich auch stimmberechtigt sind.

Das haben wir u.a. (mit)entschieden

  • Verwendung des erarbeiteten Geldes bei „genialsozial – lokal“
  • Umgestaltung der Mediathek
  • Gestaltung verschiedener Feste

So sind wir erreichbar

  • über die Klassensprecherinnen und Klassensprecher
  • über den Vertrauenslehrer Hr. Weseler

*Gremium = eine Gruppe, die über wichtige Dinge berät und entscheidet.
*Institution = eine Organisation, die wichtige Aufgaben für das Zusammenleben der Menschen übernimmt.
*Schulkonferenz = das wichtigste Gremium einer Schule, in dem Schulleitung, Lehrende, Eltern und Schülerinnen und Schüler gemeinsam über wichtige Angelegenheiten beraten und entscheiden.

Geschwister-Scholl-Schule Liebertwolkwitz


ANSCHRIFT

Geschwister-Scholl-Schule Liebertwolkwitz
Oberschule der Stadt Leipzig
Am Angerteich 2
04288 Leipzig

HILFREICH

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  • Essenbestellung – GfB
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  • Datenschutzerklärung
  • Impressum

ERREICHBARKEIT

Mittelschule-Liebertwolkwitz[at]t-online.de

Tel: 034297 / 1402900

Transparenzhinweis: Seit 01.01.2023 ist das Sächsische Transparenzgesetz vom 19.08.2022 (Sächs-GVBl. S. 486) in Kraft. Es gewährt jeder Person ein Recht auf Zugang zu den bei einer transparenzpflichtigen Stelle im Freistaat Sachsen verfügbaren Informationen, soweit keine Ausnahme gilt (Transparenzanspruch). Schulen sind transparenzpflichtige Stellen nur, soweit Informationen über den Namen von Drittmittelgebern, die Höhe der Drittmittel und die Laufzeit der mit Drittmitteln finanzierten abgeschlossenen Forschungsvorhaben betroffen sind.